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MUNICH DIGITAL Glossar

Big Data

Big Data sind Datenspuren oder digitale Fußabdrücke, die Nutzer im Internet während des Surfens hinterlassen. Diese zum Teil sehr großen Datenmengen können mit Analytic Tools gesammelt, verarbeitet, analysiert und interpretiert werden, um anschließend von Unternehmen zu Marketingszwecken, z.B. für Microtargeting, genutzt zu werden. Unter das marketingorientierte Auswerten von Big Data fällt: 

• die Auswertung einer großen Bandbreite von Informationen und Datenmengen 
• die Auswertung von Echtzeitinformationen
• die Auswertung von Social-Media-Daten
• die Anwendung von neuen Arten von Daten und Analysen

Die Erhebung von Big Data wird dadurch ermöglicht, dass mittlerweile in vielen Bereichen des täglichen Lebens Sensoren eingesetzt werden. So fallen beispielsweise durch Fitness-Bänder oder Schlafrhythmus-Apps Gesundheitsdaten an, durch GPS auf dem Smartphone Geodaten oder Browser-Plug-Ins liefern Nutzungsdaten im Internet. Dank der Vielzahl an Erhebungsinstrumenten steigt vor allem die Quantität der Daten, doch durch Datenaustausch und verknüpfte Datenauswertung über verschiedene Anwendungen hinweg wird auch die Qualität der Daten immer weiter zunehmen. Aspekte der Quantität und Qualität können genutzt werden, um Big Data zu charakterisieren und die Wertigkeit eines Datensatzes zu evaluieren:

Die 4 Big Data Gütekriterien nach IBM (2012):

  1. Masse – als erstes Gütekriterium der Quantität
  2. Vielfalt – als zweites Gütekriterium der Quantität
  3. Richtigkeit – als erstes Gütekriterium der Qualität
  4. Geschwindigkeit – als zweites Gütekriterium der Qualität
  5. (eigene Ergänzung) Datenethische Unbedenklichkeit – als drittes Gütekriterium der Qualität

Die Nutzung von quantitativ und qualitativ hochwertigen Big Data Datensätzen entfaltet dabei unglaubliche Potenziale für Unternehmen: So sollen Unternehmen, die Big Data systematisch auswerten und zu Marketingszwecken einsetzen, laut IBM eine Umsatzsteigerung von bis zu 10,8% erreichen können. Gleichzeitig müssen Unternehmen die rechtlichen Rahmen bei der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Big Data sehr genau kennen. Gerade in Deutschland herrschen durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sehr strenge Richtlinien für das Erheben personenbezogener Daten vor. Die beiden relevantesten Paragraphen für Unternehmer sind §3 und §28 BDSG: 

• §3 BDSG definiert, was personenbezogene Daten sind und was unter der Nutzung und Verarbeitung derselben verstanden wird.
• § 28 BDSG erläutert, welche Datenerhebung und -speicherung für Geschäftszwecke erlaubt ist.

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